Aktuelles vom 18.03.2020

Ladengeschäfte bleiben geschlossen


Die Landesregierung hat am 17. März eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen, die auch Mitgliedsbetriebe mit Ladengeschäft betreffen.

Ab 18. März 2020 müssen, bis auf festgelegte Ausnahmen, Verkaufsstellen des Einzelhandels bis zum 18. April geschlossen bleiben. Darunter fallen auch die Ladengeschäfte der Fachbetriebe im E-Handwerk Baden-Württemberg. Handwerksbetriebe bleiben geöffnet.

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Corona: Epidemie – Pandemie? Wichtige Infos

Der Fachverband hat wesentliche Informationen bzw. Links zusammengetragen und in einer Themenseite zusammengestellt.

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