Up-to-date bei rechtlichen Themen sein, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine professionelle Betriebsführung, so Obermeister Achim Schenk bei der Begrüßung. Er verwies dabei auf die vielen aktuellen rechtlichen Änderungen und freute sich, mit Blick auf die gefüllten Reihen im Schulungsraum der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft, über das Interesse der Mitgliedsbetriebe.
Nach einer Bewertung der aktuellen Branchenkonjunktur informierte Fachverbands-Geschäftsführer Andreas Hausch zunächst über die Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung, die sich auf die Betriebe beim Einsatz von Leiharbeitern auswirken. Ein weiterer Schwerpunkt des Referates waren die seit Januar 2018 geltenden Änderungen im Mängelgewährleistungsrecht mit den neuen gesetzlichen Ansprüchen des E-Handwerkers gegen Verkäufer mangelbehafteten Materials. Er gab des Weiteren Tipps zur Haftungsminderung bei der Abwicklung von Aufträgen mit beigestelltem Material. Intensiv diskutiert wurde auch die Umsetzung der Informationspflichten zum Widerrufsrecht von Verbrauchern bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Die Veranstaltung ließ genügend Raum für Fragen, wovon die Teilnehmer auch reichlich Gebrauch machten.
Nach einer Zusammenfassung der Themen und einem Ausblick auf die anstehenden Termine von Innung und Fachverband durch Obermeister Schenk, endete die Veranstaltung mit einem kollegialen Austausch bei einem gemeinsamen Vesper.