Aktuelles vom 16.01.2020

Neue EU-Schwellenwerte sind in Kraft


Zum Jahreswechsel sind neue Schwellenwerte für europäische Vergaben in Kraft getreten.

Bei klassischen öffentlichen Aufträgen liegen die Grenzen, ab denen EU-weit ausgeschrieben werden muss, für Bauleistungen bei 5.350.000 und für Liefer- und Dienstleistungen bei 214.000 Euro. Diese Werte gelten für die Jahre 2020 und 2021.

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