Aktuelles vom 07.12.2017

Umsatzsteuerpflicht in der Schweiz ausgeweitet


Ab dem 01.01.2018 ist jeder E-Handwerksbetrieb ab dem ersten erzielten Umsatzfranken in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzgrenze liegt dann bei 100.000 Schweizer Franken und bezieht sich auf den betrieblichen Gesamtumsatz. Zudem benötigen E-Handwerksbetriebe eine Fiskalvertretung in der Schweiz.

Ab dem 01.01.2018 verschärft die Schweiz den Zugang ausländischer Unternehmen zum Schweizer Markt: Es ist der weltweite – und nicht mehr der in der Schweiz getätigte – Umsatz maßgeblich dafür, ob ein deutscher E-Handwerksbetrieb bei Aufträgen in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig wird. Die für die Veranlagung entscheidende Umsatzgrenze liegt gerade mal bei 100.000 Schweizer Franken (umgerechnet derzeit rund 86.000 Euro). Somit ist fortan quasi jeder E-Handwerksbetrieb ab dem ersten erzielten Umsatzfranken in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig.

Registrierung bei Eidgenössischer Steuerverwaltung und Fiskalvertretung nötig
E-Handwerksbetriebe müssen sich unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der ersten Leistung in der Schweiz bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) schriftlich registrieren. Zudem müssen in der Schweiz tätige E-Handwerksbetriebe ab 2018 einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter ernennen, der vor Ort sämtliche Dokumente zur Umsatzsteuerprüfung des deutschen E-Handwerksbetriebs bereit hält. Diese Rolle können beispielsweise in der Schweiz ansässige Steuerberatungsbüros oder sonstige Dienstleister, aber auch die Handelskammer Deutschland-Schweiz oder in der Schweiz wohnhafte Schweizer Privatbürger übernehmen.

Die Kosten für „Auslandseinsätze“ in der Schweiz steigen
Bei den genannten Lösungen fallen Kosten von bis zu 1.500 Schweizer Franken pro Jahr an. Je nach Anbieter kann die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen in der Schweiz darin bereits enthalten sein. Verfügen E-Handwerksbetriebe über einen persönlichen Kontakt in der Schweiz, können sie zwar vordergründig Geld sparen, müssen dann aber ihre Umsatzsteuererklärung selbst erstellen oder ihren deutschen Steuerberater damit beauftragen.

Schweizer Bankbürgschaft
In der Schweiz tätige ausländische Unternehmen müssen zur Absicherung ihrer Umsatzsteuerschuld drei Prozent des erwarteten steuerbaren Inlandsumsatzes in der Schweiz, mindestens aber 2.000 Schweizer Franken per Bürgschaft einer Schweizer Bank oder als Bareinlage hinterlegen. Damit sind nochmals weitere Kosten für deutsche E-Handwerksbetriebe verbunden.

Mehr Infos bei » www.estv.admin.ch (Eidgenössische Steuerverwaltung)








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