Aktuelles vom 09.11.2017

Landesförderung Elektromobilität


Nach zögerlichem Start steigen langsam die Zulassungszahlen für Elektroautos. Auch wenn bis 2020 kaum eine Million E-Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein wird, wie es das Ziel der Bundesregierung ist. Das Land Baden-Württemberg hat die Förderung im Bereich der Elektromobilität weiter ausgeweitet.

In regelmäßigen Abständen veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Antragsstand zum Abruf des Umweltbonus Elektromobilität. Bis zum 31. Oktober 2017 wurden 37.697 Anträge gestellt, 21.963 davon auf reine Elektroautos. Das sind 391 mehr als im Vormonat.

Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Gefördert werden aber nur Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro. Die Förderung erfolgt bis die dafür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind, längstens jedoch bis 2019.

Für den gewerblichen Bereich gibt es mittlerweile eine ganze Reihe von Elektrotransportern, aber hier wird schnell der gedeckelte Listenpreis überschritten, so dass es dafür keinen Umweltbonus gibt.

Das Land Baden-Württemberg hat daher für Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg die Förderung im Bereich der Elektromobilität weiter ausgeweitet. Informationen über die Fördermöglichkeiten gibt es » hier. Neu ab 1. November 2017 sind die BW-e-Gutscheine. Den BW-e-Gutschein gibt es zusätzlich und unabhängig von der Bundesförderung. Detaillierte Informationen zu Fördermodalitäten und Antragstellung des BW-e-Gutscheins sind bei der » L-Bank abrufbar. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen mit Standort in » Luftreinhalteplangebieten von Baden-Württemberg, wenn sie für Lieferdienste in diesen Gebieten verkehren.

Auf Anfrage beim Fördermittelgeber, ob auch E-Handwerksbetriebe in Luftreinhalteplangebieten, die Waren aus ihrem Ladengeschäft an Kunden ausliefern, als Lieferdienste gelten und ebenfalls diese BW-e-Gutscheine beantragen könnten, wurde dies nicht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings wird jeder Einzelfall geprüft werden, so die Auskunft von der zuständigen Stelle bei der L-Bank.








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